Im Kreis Erdingen gehören Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz wohl zum Alltag. Das jedenfalls schließen, laut einem Bericht des Dorfner Anzeigers, die Erdinger Behörden aus der steigenden Zahl alkoholisierter Jugendlicher. Dabei können aus Verkäufern von Nikotin oder Alkohol schnell Straftäter werden: Denn wer Minderjährigen Zugang zu Alkohol und Nikotin verschafft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Kommt ein Kind oder Jugendlicher dabei zu Schaden, beispielsweise durch einen Vollrausch oder eine Alkoholvergiftung, erfüllt das bereits den Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung.
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