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Verbote sind ihnen egal

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete über das nächtliche Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten zwischen 22 und 5 Uhr in Baden-Württemberg. An Kinder und Jugendliche durften hochprozentige Alkoholika nach dem Jugendschutzgesetz eigentlich noch nie verkauft werden. Begründet wurde das Alkoholverbot vom Innenminister Baden-Württembergs um exzessive öffentliche Trinkgelage zu verhindern. Doch ob ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot das Problem des jugendlichen Alkoholmissbrauchs wirklich beheben und Jugendgewalt eindämmen wird ist fraglich. Die Ursachen für exzessiven Alkoholkonsum unter Kinder und Jugendlichen liegen nicht nur in der ständigen Erreichbarkeit von Alkoholika.

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Kein Alkohol mehr ab 22 Uhr

Wie die Rheinische Post berichtete, fhrt das Land Baden-Württemberg ab dem 1. März ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol ein. Betroffen davon sind Tankstellen, Kioske und Supermärkte. Das heißt, in der Zeit von 22.00 bis 5.00 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. Als Begründung führt Innenminister Heribert Rech an, dass dadurch nächtliche Alkoholgelage, die oft zu Schlägereien und anderen gewalttätigen Straftaten führen würden, Einhalt geboten werden soll.

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