Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete über das nächtliche Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten zwischen 22 und 5 Uhr in Baden-Württemberg. An Kinder und Jugendliche durften hochprozentige Alkoholika nach dem Jugendschutzgesetz eigentlich noch nie verkauft werden. Begründet wurde das Alkoholverbot vom Innenminister Baden-Württembergs um exzessive öffentliche Trinkgelage zu verhindern. Doch ob ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot das Problem des jugendlichen Alkoholmissbrauchs wirklich beheben und Jugendgewalt eindämmen wird ist fraglich. Die Ursachen für exzessiven Alkoholkonsum unter Kinder und Jugendlichen liegen nicht nur in der ständigen Erreichbarkeit von Alkoholika.
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